Almanassik – Dein vertrauensvoller Begleiter für Umrah & Haddsch

Stornohinweise & Rücktritt

Hier finden Sie alle Informationen, falls Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.

Ihr Recht auf Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der anfallenden Gebühren ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei der Almanassik Reisen GmbH.

Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich (per E-Mail oder Einschreiben) zu erklären.

Stornierungsgebühren (Entschädigungspauschalen)

Wenn Sie von der Reise zurücktreten, verliert Almanassik Reisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:

Zeitpunkt des Rücktritts Stornogebühr (in % des Reisepreises)
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
Ab 6. Tag vor Reisebeginn 90 %
Am Tag der Abreise / Nichtantritt (No-Show) 95 %

* Dies sind pauschalierte Sätze. Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

⚠️
Besonderheit bei Visa- und Flugkosten:
Bitte beachten Sie, dass Kosten für bereits erteilte Visa sowie bestimmte Flugtarife (sofern diese nach Ausstellung nicht erstattbar sind) oft zu 100% in Rechnung gestellt werden müssen, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.

Wie storniere ich richtig?

  • Schriftliche Erklärung Senden Sie uns eine E-Mail an info@almanassik.de oder einen Brief mit Angabe Ihrer Buchungsnummer und dem Namen der Reisenden.
  • Bestätigung abwarten Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Stornierung und senden Ihnen eine Stornorechnung über die anfallenden Gebühren (oder erstatten die Differenz, falls bereits gezahlt wurde).
  • Option: Ersatzperson Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn die Person den besonderen Reiseerfordernissen (z.B. Visabestimmungen) nicht genügt.